Eine Firmengründung in Slowenien geht heute vergleichsweise schnell und kostenlos: Als Einzelunternehmer (s.p., samostojni podjetnik) melden Sie sich bei einem einzigen Besuch einer SPOT-Stelle oder online über das SPOT-Portal an, für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (d.o.o., vergleichbar mit der GmbH) brauchen Sie mindestens 7.500 € Stammkapital. Die größere Herausforderung ist nicht die Eintragung selbst, sondern die Wahl der richtigen Rechtsform und alles, was in den ersten Wochen folgt – Steueranmeldung, Versicherung, Bankkonto und Beiträge.
s.p. oder d.o.o.: welche Rechtsform passt
Die meisten Kleinunternehmer in Slowenien starten als Einzelunternehmer, weil das Verfahren am einfachsten ist, kein Kapital nötig ist und die Buchhaltung sehr schlank sein kann. Der Nachteil ist die persönliche Haftung: Für Schulden des Unternehmens stehen Sie auch mit Ihrem Privatvermögen ein, etwa mit Ersparnissen oder der Wohnung.
Die d.o.o. ist eine eigenständige juristische Person. Die Gesellschafter haften in der Regel nicht mit ihrem Privatvermögen, und für Banken, Partner und Investoren wirkt eine Gesellschaft oft überzeugender. Dafür verlangt sie eine höhere Einlage, doppelte Buchführung und etwas mehr Verwaltungsaufwand.
| s.p. | d.o.o. | |
|---|---|---|
| Startkapital | nicht erforderlich | mindestens 7.500 € |
| Haftung | gesamtes Privatvermögen | auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt |
| Registrierungskosten über SPOT | kostenlos | kostenlos (bei Bareinlage) |
| Wo anmelden | SPOT-Portal, SPOT-Stelle, per Post | SPOT-Stelle, SPOT-Portal (Ein-Personen-Gesellschaft), Notar |
| Dauer bis zur Eintragung | wenige Tage | im Schnitt etwa 4 Tage |
Nebenberuflicher und pauschalierter s.p.
Wenn Sie fest angestellt sind, können Sie Ihre Tätigkeit als nebenberuflichen, sogenannten popoldanski s.p. ausüben. Pflichtversichert sind Sie bereits über das Arbeitsverhältnis, auf die Unternehmenseinkünfte zahlen Sie niedrigere Beiträge. Der sogenannte normirani s.p. ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Methode, die Steuerbemessungsgrundlage mit pauschalen Betriebsausgaben zu ermitteln. Er eignet sich für Tätigkeiten mit wenigen tatsächlichen Kosten, allerdings nur bis zu einer Umsatzgrenze, die von Ihren Versicherungszeiten abhängt – prüfen Sie die aktuellen Voraussetzungen vorab mit einem Steuerberater oder an einer SPOT-Stelle.
Was Sie für die Firmengründung brauchen
Bereiten Sie vor dem Besuch der SPOT-Stelle oder dem Online-Antrag Folgendes vor:
- einen Ausweis und eine slowenische Steuernummer (für einen s.p. müssen Sie im Zentralen Melderegister eingetragen sein und eine EMŠO besitzen);
- den Firmennamen – beim s.p. mit Vor- und Nachnamen und dem Zusatz s.p., bei der Gesellschaft mit dem Zusatz d.o.o.;
- die Geschäftsadresse – gehören Ihnen die Räume nicht, brauchen Sie die beglaubigte Zustimmung des Eigentümers (die SPOT-Stelle beglaubigt sie kostenlos);
- die Tätigkeiten nach der slowenischen Standardklassifikation (SKD);
- für eine d.o.o. zusätzlich Angaben zu Gesellschaftern, Anteilen und Geschäftsführer sowie das Stammkapital.
Für die Anmeldung von zu Hause über das SPOT-Portal benötigen Sie ein qualifiziertes digitales Zertifikat. Ohne Zertifikat ist der Besuch einer SPOT-Stelle der schnellste Weg, denn dort wird der Antrag für Sie erstellt.
Anmeldung eines s.p. Schritt für Schritt
- Antrag auf Eintragung ins slowenische Unternehmensregister. Sie reichen ihn über das SPOT-Portal, an einer SPOT-Stelle oder per Post (mit beglaubigter Unterschrift) ein, frühestens einen Monat vor dem gewünschten Geschäftsbeginn.
- Bescheid der AJPES. Er wird meist zwei bis drei Tage nach dem beantragten Datum veröffentlicht. Ist der Antrag unvollständig, haben Sie acht Tage zur Ergänzung.
- Steueranmeldung bei der FURS. Innerhalb von acht Tagen nach der Eintragung melden Sie über eDavki die Geschäftsräume, die Gewinnermittlungsart (tatsächliche oder pauschale Ausgaben) und Ihren Buchhalter.
- Pflichtversicherung. Ebenfalls binnen acht Tagen melden Sie sich als Selbstständiger zur Sozialversicherung an – außer beim nebenberuflichen s.p.
- Bankkonto. Sie können ein Geschäftskonto eröffnen oder Ihr Privatkonto nutzen und dies der Bank mitteilen.
Die offizielle Beschreibung von Verfahren und Voraussetzungen finden Sie auf dem SPOT-Portal (auf Slowenisch).
Gründung einer d.o.o.
Eine Ein-Personen-d.o.o. mit Bareinlage gründen Sie im vereinfachten Verfahren über das SPOT-Portal, an einer SPOT-Stelle oder beim Notar, eine Mehrpersonen-Gesellschaft an einer SPOT-Stelle oder beim Notar. Alle Gründer und Geschäftsführer müssen am selben Tag persönlich erscheinen, da die Unterlagen in einem Zug erstellt werden.
- Die SPOT-Stelle bereitet Gründungsakt bzw. Gesellschaftsvertrag, Beschlüsse, Erklärungen und den Eintragungsantrag vor.
- Mit dem Gründungsakt eröffnen Sie ein vorläufiges Konto und zahlen das Stammkapital ein.
- Die Einzahlungsbestätigung der Bank müssen Sie binnen 15 Tagen vorlegen, sonst wird der Antrag automatisch gelöscht.
- Nach der Eintragung ins Gerichtsregister erhalten Sie den Beschluss und die Steuernummer, die Bank wandelt das vorläufige Konto in ein Geschäftskonto um.
Bringen Sie Sacheinlagen ein (Fahrzeug, Ausstattung, Immobilie) oder möchten Sie den Vertrag anpassen, brauchen Sie einen Notar, der nach Notartarif abrechnet, bei Sacheinlagen häufig zusätzlich ein Gutachten eines gerichtlich bestellten Sachverständigen.
Gründungs- und laufende Kosten
Die Registrierung über SPOT ist für beide Formen kostenlos. Die eigentlichen Kosten entstehen später, vor allem durch Beiträge. Ein regulärer s.p. zahlte 2026 mindestens rund 651 € Beiträge im Monat (ab März 2026, Bemessungsgrundlage 60 % des Durchschnittslohns). Für Gründer gilt eine Ermäßigung bei den Renten- und Invaliditätsbeiträgen – im ersten Jahr 50 %, im zweiten 30 %, aber nur bei der ersten Eintragung ins Register.
- Buchhaltung: bei einer d.o.o. fast immer nötig, beim s.p. abhängig von der Art der Buchführung;
- Geschäftskonto und Bankgebühren laut Preisliste der Bank;
- eine Registrierkasse und Rechnungssoftware, wenn Sie Bargeld annehmen;
- Mehrwertsteuer: Eine USt-Identifikationsnummer brauchen Sie, sobald der steuerpflichtige Umsatz die gesetzliche Schwelle überschreitet (seit 2025 60.000 €).
Legen Sie vor dem Start eine Reserve für einige Monatsbeiträge an, denn die ersten Einnahmen lassen oft auf sich warten. Die Beratung an den SPOT-Stellen ist kostenlos – fragen Sie dort schon vor der Anmeldung nach Genehmigungen für Ihre Tätigkeit, etwa in Gastronomie oder Handwerk.
Häufige Fragen
Was kostet die Anmeldung eines s.p. in Slowenien?
Die Registrierung eines s.p. über das SPOT-Portal oder eine SPOT-Stelle ist kostenlos. Sie zahlen nur eine etwaige Beglaubigung der Zustimmung des Raumeigentümers und später die monatlichen Sozialversicherungsbeiträge.
Wie lange dauert eine Firmengründung in Slowenien?
Beim s.p. wird der Bescheid der AJPES meist zwei bis drei Tage nach dem beantragten Starttermin veröffentlicht. Die Eintragung einer d.o.o. ins Gerichtsregister dauert laut SPOT im Schnitt rund vier Tage ab vollständigem Antrag.
Kann ich als Angestellter ein Unternehmen gründen?
Ja. Angestellte können einen nebenberuflichen (popoldanski) s.p. oder eine d.o.o. gründen. Beim nebenberuflichen s.p. sind Sie bereits über Ihr Arbeitsverhältnis versichert und zahlen auf die Einkünfte niedrigere Beiträge.
Wo bekomme ich kostenlose Hilfe?
An den SPOT-Stellen in ganz Slowenien, die bei regionalen Entwicklungsagenturen, Kammern und anderen Organisationen angesiedelt sind. Dort wird der Antrag vorbereitet, die Zustimmung für den Sitz beglaubigt und zu den ersten Schritten beraten.


